Frist für die Anmeldung SJ 2023/24

Frist für die Anmeldungen in die 5. Klassen oder Ü-Stufe des ORG: Freitag, 10.März 2023


Exemplarischer Stundenplan

Exemplarischer Stundenplan

Lernzeit: Die ersten 20 Minuten des Tages sind von Montag bis Donnerstag zum begleiteten, aber selbstständigen Üben von Vokabeln reserviert.

PW-Tag: Der Freitag steht für die 5., 6. und 7. Klassen im Zeichen von fächerübergreifenden Projekten, die sich mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten über das Jahr in sechs verschiedene Perioden gliedern. Es gibt parallel jeweils mehrere „Schienen“, welche die Jugendlichen nach eigenem Ermessen auswählen können.

Lernatelier: Die 50 Minuten nach der Mittagspause sind von Montag bis Donnerstag begleitete, aber selbstständige Arbeitszeit. Hier werden Aufgaben aus den Schularbeitsfächern erledigt und es gibt auch wechselnde Angebote aus anderen Fächern, Handwerkliches oder Entspannendes.

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Aufnahmevoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die fünfte Klasse des Evangelischen Oberstufenrealgymnasiums ROSE sind in folgenden Fällen ohne Aufnahmeprüfung gegeben:

  • aus AHS:
    positiv abgeschlossene 4. Klasse (Nicht Genügend aus Latein oder Geometrisch Zeichnen möglich)

  • aus MS (Mittelschule): (Quelle: Schreiben Bildungsdirektion, Geschäftszahl: Präs/3a-48/0089-allg/2019) Einige Neue Mittelschulen haben mit Schuljahr 2019/20 bereits das Pilotprojekt „Mittelschule“ gestartet. Die einschlägigen Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes zu den Mittelschulen sind daher auf die Pilotschulen bereits ab 1.9.2019 anwendbar.
    Ab dem Schuljahr 2020/21 löst die Mittelschule sodann alle Neuen Mittelschulen ab und es treten die Bestimmungen ab 1.9.2020 generell für alle allgemeinbildenden Pflichtschulen der Sekundarstufe 1 in Kraft.
    Die neuen Regelungen haben u.a. Auswirkungen auf die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine allgemeinbildende höhere Schule bzw. in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule. Für Schülerinnen und Schüler aus den Pilotstandorten sind die neuen Regelungen bereits dieses Schuljahr, flächendeckend sodann ab Schuljahr 2020/21, angewendet werden:

    Übertritt aus der 4. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse einer AHS
    Eine Schülerin bzw. ein Schüler der 4. Klasse Mittelschule oder der PTS auf der 9. Schulstufe ist berechtigt in die 5. Klasse einer AHS überzutreten, wenn die entsprechende Klasse erfolgreich abgeschlossen wurde und
    - sie bzw. er in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen nach dem höheren Leistungsniveau („Standard AHS“) beurteilt wird oder
    - sie bzw. er in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen nicht schlechter als mit „Gut“ gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau („Standard“) beurteilt wird oder
    - sie bzw. er die PTS auf der 9. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat und
    - in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau oder
    -gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau nicht schlechter als mit „Gut“ und in den übrigen Pflichtgegenständen nicht schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt wird.

  • erfolgreich abgeschlossene Übergangsstufe des ORG
    Die Übergangsstufe ist ein Unterrichtsjahr, das zwischen der 8. Schulstufe und der 5. Klasse ORG liegt. Die Übergangsstufe ermöglicht es, Schülerinnen und Schülern mit schulischen Defiziten nach Abschluss einer Mittelschule in eine höhere Schule überzutreten.

    Durch das Aufarbeiten von Lernrückständen, vor allem in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch werden die Jugendlichen auf die Anforderungen der 5. Klasse ORG vorbereitet. Der erfolgreiche Abschluss der Übergangsstufe berechtigt die Schülerinnen und Schüler zum Übertritt in die 5. Klasse ORG.

  • aus HS:
    positiv in Deutsch, Englisch, Mathematik in der 1. Leistungsgruppe bzw. in Deutsch, Englisch, Mathematik in der 2. Leistungsgruppe „Sehr gut“ oder „Gut“ und in allen übrigen Fächern kein „Genügend“ bzw. „Nicht genügend“ oder Eignungsvermerk der HS oder Aufnahmeprüfung

  • aus NMS:
    Vertiefende Allgemeinbildung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik bzw. Beschluss der Klassenkonferenz, wenn nur eine der Beurteilungen nicht vertiefend ist.

In allen übrigen Fällen sind für Hauptschüler und Schüler der NMS Aufnahmeprüfungen in jenem Fach abzulegen, in dem die oben angeführten Bedingungen nicht erfüllt sind. Die Aufgaben für die Aufnahmeprüfungen werden dem Lehrstoff der 4.Klasse entnommen. Die Aufnahmeprüfungen finden Anfang Juli statt. Die vorläufige Aufnahme erfolgt nach den Noten der Schulnachricht. Die Aufnahmebedingungenmüssen auch im Endzeugnis erfüllt sein.

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Schulgeld

Als Privatschule müssen wir viele Dinge des Schulalltags selbst finanzieren. Das Schulgeld ist von der 5. bis zur 7. Klasse 12x jährlich monatlich fällig. Im Maturajahr (8. Klasse) wird der Jahresbetrag innerhalb von 10 Schulgeldbeiträge eingezogen (das sind rund 390 Euro je 10 Monate). Unser Richtwert für 2023/24 ist, nach der noch nicht festgesetzten Indexierung für 2023, ca. 325 Euro pro Monat. Der Schulbeitrag wird nach dem Verbraucherpreisindex jedes Jahr valorisiert. Die Höhe wird jedes Jahr neu Ende Jänner für ab Februar festgelegt.

Bitte beachten Sie auch den Brief des Superintendenten und der Obfrau des Evang. Schulerhaltervereins Linz. Das Schulgeld beträgt 10% bei einem Netto-Familieneinkommen von 3.250 Euro. Mit dem Nachweis des Netto-Familieneinkommens kann ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden. Seit dem Schuljahr 2022/23 ist es für Familien mit einem höheren Netto-Familieneinkommen möglich, auf Basis einer Selbsteinschätzung freiwillig mehr als das durchschnittliche Schulgeld zu zahlen. Wir danken Ihnen für Ihre Großzügigkeit.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).


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Wir sind eine achtsame Schule

Aus der wissenschaftlichen Publikationsreihe von „Schule im Aufbruch"

"PÄDAGOGIK DER ACHTSAMKEIT"
Ein Literaturbericht von Dr. Karlheinz Valtl

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Copyright 2022 - Evangelisches Oberstufenrealgymnasium ROSE des Evangelischen Schulerhaltervereins Linz
Schulerhalterverein: Evangelischer Schulerhalterverein Linz - Peter-Behrens-Platz 4 - 4020 Linz - ZVR-Zahl: 1817092214

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